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VG München, 13.07.2016 - M 7 S 16.50425 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- rewis.io
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Polen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VG Karlsruhe, 29.10.2013 - A 1 K 1565/13
Rückschiebung von Asylbewerbern nach Polen
Auszug aus VG München, 13.07.2016 - M 7 S 16.50425
Ausgehend von diesen Maßstäben und im Einklang mit der bislang ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. aus der Vielzahl einschlägiger Entscheidungen nur OVG Lüneburg, B.v. 1.4.2014 - 13 LA 22/1 - juris; VG München, B.v. 15.12.2014 - M 11 S 14.50690 - juris; VG Ansbach, B.v. 11.1.2016 - AN 14 S 15.50496 - juris; VG Karlsruhe, U.v. 29.10.2013 - A 1 K 1565/13 - juris, das sich mit dem von den Antragstellern zitierten Bericht "Migration is not a crime" der Helsinki Foundation for Human Rights vom 29.8.2013 auseinandersetzt; VG Gelsenkirchen, U.v.10.3.2015 - 6a K 3687/14.A - juris) ist im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht davon auszugehen, dass die Antragsteller in Polen aufgrund systemischer Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber tatsächlich Gefahr laufen, dort einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein.Soweit der Bevollmächtigte der Antragsteller rügt, dass Asylbewerber in bewachten Zentren untergebracht und überwacht würden, ist diese Art der Regulierung des Aufenthalts zwar im Vergleich zu Deutschland restriktiver, erreicht aber nicht die Qualität einer Inhaftierung (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 29.10.2013 - A 1 K 1565/13 - juris Rn. 35).
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus VG München, 13.07.2016 - M 7 S 16.50425
Nur wenn ernsthaft zu befürchten wäre, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber im zuständigen Mitgliedstaat systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigenden Behandlung der an diesen Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber im Sinne von Art. 4 der Charta implizieren, so wäre die Überstellung mit dieser Bestimmung unvereinbar (vgl. EUGH, U.v. 21.12.2011 - C-411/10 u. a. - juris Rn. 75, 80, 82, 85 und 86). - BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14
Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …
Auszug aus VG München, 13.07.2016 - M 7 S 16.50425
Der Tatrichter muss sich zur Widerlegung der auf dem Prinzip gegenseitigen Vertrauens unter den Mitgliedstaaten gründenden Vermutung, die Behandlung der Asylbewerber stehe in jedem Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Grundrechte-Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK, die Überzeugungsgewissheit (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verschaffen, dass der Asylbewerber wegen systemischer Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in dem eigentlich zuständigen Mitgliedstaat mit beachtlicher, d. h. überwiegender Wahrscheinlichkeit einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wird (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - juris Rn. 9).
- VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427
Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl …
Auszug aus VG München, 13.07.2016 - M 7 S 16.50425
Es bestehen weder zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote hinsichtlich Polens noch inlandsbezogene Abschiebungshindernisse bzw. Duldungsgründe, die im Rahmen des § 34 a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG vom Bundesamt zu prüfen sind (BayVGH, B. v. 12. März 2014 - 10 CE 14.427- juris Ls). - VG Gelsenkirchen, 10.03.2015 - 6a K 3687/14
Asyl; Dublin; Polen; Rücküberstellung; systemische Mängel; systemische …
Auszug aus VG München, 13.07.2016 - M 7 S 16.50425
Ausgehend von diesen Maßstäben und im Einklang mit der bislang ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. aus der Vielzahl einschlägiger Entscheidungen nur OVG Lüneburg, B.v. 1.4.2014 - 13 LA 22/1 - juris; VG München, B.v. 15.12.2014 - M 11 S 14.50690 - juris; VG Ansbach, B.v. 11.1.2016 - AN 14 S 15.50496 - juris; VG Karlsruhe, U.v. 29.10.2013 - A 1 K 1565/13 - juris, das sich mit dem von den Antragstellern zitierten Bericht "Migration is not a crime" der Helsinki Foundation for Human Rights vom 29.8.2013 auseinandersetzt; VG Gelsenkirchen, U.v.10.3.2015 - 6a K 3687/14.A - juris) ist im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht davon auszugehen, dass die Antragsteller in Polen aufgrund systemischer Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber tatsächlich Gefahr laufen, dort einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein. - VG München, 15.12.2014 - M 11 S 14.50690
Herkunftsland: Ukraine
Auszug aus VG München, 13.07.2016 - M 7 S 16.50425
Ausgehend von diesen Maßstäben und im Einklang mit der bislang ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. aus der Vielzahl einschlägiger Entscheidungen nur OVG Lüneburg, B.v. 1.4.2014 - 13 LA 22/1 - juris; VG München, B.v. 15.12.2014 - M 11 S 14.50690 - juris; VG Ansbach, B.v. 11.1.2016 - AN 14 S 15.50496 - juris; VG Karlsruhe, U.v. 29.10.2013 - A 1 K 1565/13 - juris, das sich mit dem von den Antragstellern zitierten Bericht "Migration is not a crime" der Helsinki Foundation for Human Rights vom 29.8.2013 auseinandersetzt; VG Gelsenkirchen, U.v.10.3.2015 - 6a K 3687/14.A - juris) ist im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht davon auszugehen, dass die Antragsteller in Polen aufgrund systemischer Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber tatsächlich Gefahr laufen, dort einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein. - VG Ansbach, 11.01.2016 - AN 14 S 15.50496
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen in …
Auszug aus VG München, 13.07.2016 - M 7 S 16.50425
Ausgehend von diesen Maßstäben und im Einklang mit der bislang ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. aus der Vielzahl einschlägiger Entscheidungen nur OVG Lüneburg, B.v. 1.4.2014 - 13 LA 22/1 - juris; VG München, B.v. 15.12.2014 - M 11 S 14.50690 - juris; VG Ansbach, B.v. 11.1.2016 - AN 14 S 15.50496 - juris; VG Karlsruhe, U.v. 29.10.2013 - A 1 K 1565/13 - juris, das sich mit dem von den Antragstellern zitierten Bericht "Migration is not a crime" der Helsinki Foundation for Human Rights vom 29.8.2013 auseinandersetzt; VG Gelsenkirchen, U.v.10.3.2015 - 6a K 3687/14.A - juris) ist im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht davon auszugehen, dass die Antragsteller in Polen aufgrund systemischer Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber tatsächlich Gefahr laufen, dort einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein.